Antwort 182

  1. Auf Schifffahrtskanälen und Schleusenkanälen.
  2. Unter Brücken und Hochspannungsleitungen.
  3. In Fahrwasserengen und Hafeneinfahrten.
  4. An Abzweigungen und Einmündungen von Nebenwasserstraßen.
  5. In der Fahrlinie von Fähren.
  6. Im Kurs, den Fahrzeuge beim An- oder Ablegen an Landebrücken benutzen.
  7. Auf Wendestellen.
  8. In Wasserski- und Wassermotorradstrecken.