Antwort 406

  1. Von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang, sofern keine weiteren Beschränkungen, z.B. durch Zusatztafeln oder Sondervorschriften bestehen und die Sicht mehr als 1000 m beträgt.
  2. Von 7.00 bis 20.00 Uhr und nicht vor Sonnenaufgang und nicht nach Sonnenuntergang, sofern keine weiteren Beschränkungen z.B. durch Zusatztafeln oder Sondervorschriften bestehen und die Sicht mehr als 1000 m beträgt.