Antwort 34

Für Sportboote von mehr als 3,68 kW (5 PS) Motorleistung und weniger als 15 m Länge.
Auf bestimmten Gewässern im Großraum Berlin für alle Sportboote mit Maschinenantrieb und für Segelfahrzeuge und Segelsurfbretter mit mehr als 3 m2 Segelfläche.