Antwort 165

  1. Vor Hafenmündungen und in Häfen;
  2. an Lade- und Löschplätzen;
  3. an den üblichen Liegestellen;
  4. an Fährstellen;
  5. auf gekennzeichneten Strecken;
  6. am Schleusenbereich;
  7. an Badestellen.