Antwort 406
- Von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang, sofern keine weiteren Beschränkungen, z.B. durch
Zusatztafeln oder Sondervorschriften bestehen und die Sicht mehr als 1000 m beträgt.
- Von 7.00 bis 20.00 Uhr und nicht vor Sonnenaufgang und nicht nach Sonnenuntergang, sofern
keine weiteren Beschränkungen z.B. durch Zusatztafeln oder Sondervorschriften bestehen und die
Sicht mehr als 1000 m beträgt.